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Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung im Arbeitsrecht ist eine einmalige Geldzahlung, die ein Unternehmer einem Arbeitnehmer zahlt, wenn dieser sein bestehendes Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen beendet. Damit entschädigt das Unternehmen den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten.
Hat man automatisch einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?
Nein. Wer eine Abfindung erhalten will, muss grundsätzlich verhandeln. Ein spezialisierter Anwalt kann mit Erfahrung und Geschick oft erfolgreich dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer eine lukrative Abfindung erhalten wird.
Viele Arbeitnehmer denken, der Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung sei im Gesetz festgelegt. Dem ist aber nicht so. Denn ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Zwar findet sich an verschiedenen Stellen die Abfindung erwähnt, so etwa in § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG); der Unternehmer muss diese hier jedoch anbieten, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten will. Die Abfindung ist also auch hier nicht gesetzlich festgelegt.
Fazit: Man muss aktiv werden, falls man eine Abfindung erhalten möchte.
Wie kann man eine Abfindung bekommen?
Eine Abfindung ist in vielen Fällen möglich, auch wenn im Gesetz dazu nichts steht.
Abfindung durch Vereinbarung - Abfindungszahlungen werden daher zum Beispiel nicht selten in einem Sozialplan oder Tarifvertrag geregelt. Darüber hinaus findet man Abfindungsleistungen bspw. in einem Geschäftsführervertrag oder sonstigen Einzelarbeitsverträgen. Eine Abfindung bei Kündigung wird in einem Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag geregelt.
Abfindung durch Kündigungsschutzklage - Aber auch das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess kann dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten wird. So kann der Arbeitnehmer dann eine Abfindung erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Unzumutbarkeit aufgelöst wird. Einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung gibt's etwa auch dann, wenn ein sogenannter Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht. Der Arbeitnehmer wird also auch in diesen Fällen oft eine Abfindung bekommen können.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Faustformel - Für die Höhe einer Abfindung hat sich eine Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr herausgebildet. Die Formel lautet:
- ½ x Bruttomonatsgehalt x Dauer der Betriebszugehörigkeit
Abfindung - so bekommt man mehr - Die Höhe der Abfindung im Einzelfall hängt jedoch von vielen einzelnen Faktoren ab, nicht zuletzt auch vom Verhandlungsgeschick. Wer hier richtig vorgeht, beommt mehr. Bis zu 4 Gehälte pro Beschäftigungsjahr sind dann nicht ausgeschlossen.
Nach § 10 KSchG ist als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen. Das klingt zumindest für den Arbeitnehmer schon besser als lediglich ½ Gehalt. Und wenn man älter als 50 ist und das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat, dann sind dort sogar 15 Monatsgehälter vorgesehen. Durch Verhandlung kann im Einzelfall also ein Vielfaches von der Regelabfndung erzielt werden. Insbesondere, wenn die Kündigung unwirksam ist, ein Sonderkündigungsschutz oder ein besonderer Bestandsschutz besteht (Alter, Betriebszugehörigkeit), bestehen in der Regel gute Chancen auf eine höhere Abfindung.
Nicht zuletzt der Wunsch des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sauber zu lösen, eröffnet hier häufig Verhandlungsspielraum.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Im Fall einer betriebsbedingten Kündigung bestehen oft gute Chancen, eine lukrative Abfindung erhalten zu können. Ein Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung besteht nach der Vorschrift des § 1a KSchG, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Kündigungsschutzgesetz anwendbar - Das Kündigungsschutzgesetz müsste auf die betriebsbedingte Kündigung anzuwenden sein. Das ist dann der Fall, wenn
- das Arbeitsverhältnis bereits seit sechs Monaten besteht und
- der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat unddiese in Vollzeit arbeiten (§ 23 Abs. 1 KSchG).
- Kündigung erfolgt betriebsbedingt - Die Kündigung erfolgt aus dringenden betrieblichen Erfordernissen. Das kann zum Beispiel ein starker Auftragsrückgang sein durch äußere Umstände (z. B. Corona-Krise), oder innerbetriebliche Ursachen haben. Äußerlich ist diese Kündigung daran zu erkennen, dass sich im Kündigungsschreiben eine Formulierung findet wie "aus betriebsbedingten Gründen" oder Ähnliches.
- Abfindung gegen Klageverzicht - Das Kündigungsschreiben enthält das Angebot des Unternehmers, dass der Arbeitnehmer dann eine Abfindung erhalten wird, wenn er keine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreicht.
Abfindung bei Aufhebungsvertrag
Am häufigsten wird eine Abfindung in einem Aufhebungsvertrag geregelt und darin festgelegt, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten soll. Wird dieser Vertrag vor Gericht geschlossen und wird dadurch der Rechtsstreit gegebenenfalls sogar beendet, spricht man häufig von einem Vergleich.
In größeren Unternehmen ist dieser Weg durchaus üblich und spricht für einen professionellen Umgang miteilnander: Denn der Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber eine gute Chance, schnell Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit zu erhalten.
Aufhebungsvertrag immer anwaltlich prüfen lassen - Unbedingt sollte der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Sperrt sich der Arbeitgeber dagegen, ist das fast immer ein Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. Niemals sollte man sich daher zu einem Aufhebungsvertrag drängen lassen.
Abfindung bei verhaltensbedingter Kündigung
Die Erfahrung zeigt, dass längst nicht jede verhaltensbedingte Kündigung rechtmäßig ist. Häufig wird vom Arbeitgeber übersehen, dass der Arbeitnehmer zuvor hätte eine Abmahnung erhalten müssen. Auch inhaltlich ist nicht jede verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt, da die schützenswerten Interessen des Arbeitnehmers überwiegen können.
Auch wenn die Kündigung dann nicht greift, ist das Verhältnis in der Regel nach einer verhaltensbedingten Kündigung derart gestört, dass es häufig zu einer Beendigung mit einer Abfindung kommt.
Fazit:
- Eine vehaltensbedingte Kündigung muss professionell vorbereitet sein, damit sie hält.
- Ein Arbeitnehmer kann auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung Chancen auf eine Abfindung haben.
Abfindung nach Kündigungsschutzklage
Auch wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird, führt dies nicht dazu dass man keine Abfindung erhalten kann. Im Gegenteil: in vielen Fällen kommt durch die Kündigungsschutzklage überhaupt erst eine Abfindung ins Spiel.
Gericht schlägt Abfindung vor - Nicht selten schlägt das Gericht dem Unternehmer vor, dass der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 9 und 10 KSchG für die Lösung des Arbeitsverhältnisses eine angemessene Abfindung bekommen soll. Sperrt sich der Arbeitgeber und ist dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so kann das Gericht das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen.
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